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Wednesday Oct 04, 2023

Kammerjäger Frankfurt: Wie sich die Kosten zusammensetzen

Schädlinge sind unangenehme Gesellen. Darum möchten Menschen sie schnell loswerden, sollten sie sich einmal eingenistet haben. Doch eine professionelle Vernichtung ist immer mit Ausgaben verbunden. Wie diese sich bei einem Kammerjäger Frankfurt zusammensetzen können und wer sie bezahlen muss, soll nun geklärt werden.

Wie setzen sich die Kosten der Schädlingsbekämpfung zusammen?

Bevor sich ein Schädlingsbekämpfer nicht den Befall angesehen hat, kann er keinen festen Preis nennen. Denn die Höhe der Kosten berechnen die Kammerjäger in Frankfurt unter anderem nach der Schädlingsart. Für die Vernichtung von Mäusen werden zum Beispiel ca. 100 bis 220 € eingeplant. Bei Ratten kann sich der Preis auf bis 550 € steigern. Hoch liegen ebenso Bettwanzen und Flöhe mit bis zu 600 €. Der genaue Preis kommt auf die Stärke des Befalles an. Auch ist es abhängig, ob die Stellen schwer oder einfach zu erreichen sind. Ist es ein Altbau oder ein Neubau? Altbauten bieten den Schädlingen mehr Rückzugsorte. Darum ist hier die Arbeit für einen Kammerjäger aus Frankfurt schwerer. Unabhängig des Alters des Gebäudes können zudem Spezialwerkzeuge notwendig sein. Genauso sind die Kosten davon abhängig, welche Mittel zur Bekämpfung genutzt werden. Starke chemische Mittel wirken schneller. Damit ist der Befall bald beseitigt. Weniger starke Mittel brauchen länger, weshalb der Profi öfters anrücken muss. Dafür sind aber nur sie bei Kindern und Haustieren geeignet.

Wer bezahlt einen Kammerjäger in Frankfurt

Die meisten Kammerjäger in Frankfurt sind vermutlich selbstständig. Wer nicht selbstständig ist, wird natürlich von seinem Chef bezahlt. Die Kammerjägerfirma selbst bekommt das Geld von den Kunden. Bei privaten Haushalten ist somit schnell klar, wer bezahlen muss. Anders ist es bei Mietern. Es ist die Aufgabe des Vermieters, Ungeziefer fernzuhalten. Ist ein Kammerjäger in Frankfurt notwendig, weil der Vermieter seiner Aufgabe nicht nachkommt, muss er den Einsatz bezahlen. Ebenso hat jedoch der Mieter eine Verantwortung für sein Hab und Gut. Kann der Vermieter beweisen, dass für den Befall der Vermieter gesorgt hat, muss dieser bezahlen. Das kann direkt oder indirekt über die Nebenkosten geschehen. Übrigens müssen die Mieter ebenso zahlen, wenn sie den Vermieter nicht zeitig über das Ungeziefer informieren. Findet die Information statt und unternimmt der Vermieter nichts oder ist er nicht erreichbar, kann auch ein Mieter einen Profi beauftragen. Eventuell muss dieser dann aber die Kosten des Kammerjägers begleichen.

Kann auch eine Versicherung zahlen?

Die Schädlingsbekämpfung muss erst einmal von einer Privatperson oder von einem Vermieter beglichen werden. Jedoch bedeutet nicht, dass jemand auf den Kosten sitzen bleibt. Die Aufgaben für einen Kammerjäger, etwa in Frankfurt, können über die Hausratsversicherung wiedergeholt werden.

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